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Compliance bei Schierle

Unser Hinweisgebersystem

Beschwerdeverfahren nach LkSG

Compliance bei Schierle

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Hinweisgebersystem

 

Beschwerdeverfahren nach LkSG

 

Vielen Dank für Ihr Interesse am Hinweisgebersystem / Beschwerdeverfahren nach LkSG der Schierle-Gruppe.

Wir stehen für Integrität und Transparenz.

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Um Rechtsverstöße zu vermeiden oder aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten, hat die Europäische Union die EU-Whistleblower-Richtlinie ((EU) 2019/1937) erlassen. Zudem ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, um den Schutz der Menschenrechte und bestimmte Umweltbelange entlang von Lieferketten zu stärken.

Die Umsetzung der Richtlinie und der Anforderungen des LkSG im Hinblick auf ein Beschwerdeverfahren erfolgt bei Schierle durch die Einrichtung eines entsprechenden Meldesystems, bestehend aus einem Meldeportal und einer Hotline.

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Unsere Mitarbeitenden sowie Dritte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit Schierle in Kontakt stehen, können das Meldesystem nutzen, um Verstöße gegen geltendes Recht und gegen den Schierle-Code of Conduct zu melden sowie – gemäß §§ 8, 9 LkSG – Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten, die aus den wirtschaftlichen Aktivitäten unseres Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer entstehen. Meldungen können anonym und vertraulich abgegeben werden. Die Meldungen gehen an die Integrity GmbH, die als externe Ombudsstelle mit der Bearbeitung der Hinweise beauftragt ist.

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Weitere Informationen finden Sie im Hinweisgeberportal.

 

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden vorgesehen ist. Sollten Sie mit einer von Schierle erbrachten Leistung unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson.

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